Es gebe keinen Grund anzunehmen, dass die Fahrzeuge die Temporeduktion nicht einhielten. Das bestehende Terrain in Richtung Thun werde auf der Bauparzelle leicht angepasst, so dass die Sichtbermen, wie im Umgebungsplan dargestellt, eingehalten würden. Die Umgebungsgestaltung stelle sicher, dass die Sichtfelder frei seien. Die Übersichtlichkeit des Strassenanschlusses und die Verkehrssicherheit seien gewährleistet. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Strassenanschlussbewilligung seien erfüllt. Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 19. Januar 2024 aus, die nötigen Sichtweiten bei der Ausfahrt in die L.________strasse seien eigenhalten. Die Ausfahrt sei verkehrssicher.