zelle eine höhere Geschwindigkeit als 50 km/h aufweisen. Als flankierende Massnahme müsste im gesamten «T.________» [das heisst im Quartier rund um die Bauparzelle] eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und auf der Strasse ab AA.________ [das heisst auf dem westlichen Abschnitt der L.________strasse] eine solche von 60 km/h signalisiert werden. In seinen Schlussbemerkungen vom 29. August 2024 ergänzt der Beschwerdeführer, die Verkehrssituation werde sich mit dem Bauvorhaben dramatisch verschlechtern und führe zu einer Gefährdung der öffentlichen Infrastruktur.