Um sicherzustellen, dass dies auch künftig nicht der Fall sein wird, hat das AWN mit seinem Amtsbericht vom 13. Juni 2022 die Auflagen vorgesehen, dass im Wald keine Zwischenlagerung oder Deponie von Aushubmaterial, Bauschutt und anderweitigem Material erfolgen dürfe, der bestehende Waldrand nicht zurückgedrängt und nicht wegen Schattenwurf etc. zurückgehauen werden dürfe. Im Bereich zwischen dem Wald und dem Haus A bzw. den Besucherparkplätzen ist eine begrünte Spiel- und Aufenthaltsfläche vorgesehen. Geplant sind mehrere Bäume bzw. Büsche und ein abgestufter Waldsaum.62 Dadurch wird der Übergang zwischen der Überbauung und dem Wald fliessend und natürlich gestaltet.