Dasselbe gilt auch hinsichtlich der (unbewohnten) Besucherparkplätze auf der Parzelle Nr. D.________ mit einem Waldabstand von ca. 5 m.61 Die Besucherparkplätze mit Rasengittersteinen sind ebenerdig, stehen dem Zugang zum Wald für die Bewirtschaftung und Pflege nicht entgegen und greifen nicht in den Wald ein. Um sicherzustellen, dass dies auch künftig nicht der Fall sein wird, hat das AWN mit seinem Amtsbericht vom 13. Juni 2022 die Auflagen vorgesehen, dass im Wald keine Zwischenlagerung oder Deponie von Aushubmaterial, Bauschutt und anderweitigem Material erfolgen dürfe, der bestehende Waldrand nicht zurückgedrängt und nicht wegen Schattenwurf etc. zurückgehauen werden dürfe.