Die Vorinstanz bat das AWN zu prüfen, ob der eingereichte Amtsbericht/Stellungnahme unverändert Gültigkeit habe. Ohne Zustellung eines abgeänderten, neuen Berichts/Stellungnahme, oder Mitteilung werde der «bisherige» auch für die Projektänderung als verbindlich betrachtet.60 Die letzte, in den Vorakten vorhandene Stellungnahme des AWN datiert vom 23. November 2022. Aufgrund der Akten bleibt unklar, ob das AWN von der Projektänderung vom 1. Juni 2023 tatsächlich Kenntnis erlangt hatte. Mit dem Amtsbericht vom 3. September 2024 liegt nun jedenfalls für das von der Vorinstanz am 21. November 2023 bewilligte Bauprojekt die erforderliche Zustimmung des AWN, 60 Pag. 182 ff. der Vorakten