In ihrer Stellungnahme zur Voranfrage vom 19. März 2021 hätten sie einen Waldabstand für Garagen von 5 m in Aussicht gestellt, daran werde weiterhin festgehalten. Des Weiteren müssten nun einige Besucherparkplätze einer Versickerungsmulde weichen und die Einfahrt werde neu weiter Richtung Osten verschoben. Diese Änderungen beträfen den Waldabstand hingegen nicht. Die Walderhaltung sei durch die Projektänderung nicht gefährdet und die Waldbewirtschaftung sei weiterhin möglich. Somit könne dem Bauvorhaben zugestimmt werden.