Mit Instruktionsverfügung vom 8. August 2024 stellte das Rechtsamt der AWN den Werkleitungsplan vom 6. Juni 2024 zu. Mit Amtsbericht vom 3. September 2024 führte das AWN aus, auf dem Plan sei ersichtlich, dass im Süden der Parzelle die Umgebungsgestaltung angepasst worden sei. Anstelle des Abstellplatzes für acht Fahrräder seien nun drei Besucherparkplätze geplant. Dadurch werde der bisher bewilligte Waldabstand von 8 m auf 5 m unterschritten. In ihrer Stellungnahme zur Voranfrage vom 19. März 2021 hätten sie einen Waldabstand für Garagen von 5 m in Aussicht gestellt, daran werde weiterhin festgehalten.