Bei der Beurteilung von Ausnahmegesuchen werden die «besonderen Verhältnisse» sowohl für den Wald aus auch für die vorgesehene bauliche Nutzung beurteilt. Die Ausnahmen sind etwa die topografische Lage von Wald und Baute, die lokale Bedeutung des Waldes und seiner Funktionen (insbesondere Schutzwald, Holzproduktion, Wohlfahrt und Erholung, Ökologie, Landschaftsbild), die Bodenverhältnisse, die Gefahren- 55 Pag. 117 ff. der Vorakten 56 Pag. 148 ff. der Vorakten 57 Situationsplan vom 10. August 2022/1. Juni 2023 58 Pag. 316 f. der Vorakten 59 Pag. 242 ff. und 302 ff. der Vorakten