e) Mit Amtsbericht vom 13. Juni 2022 führte das AWN im Baubewilligungsverfahren aus, beim Wald (Z.________) westlich der Parzelle Nr. D.________ handle es sich um Steinschlagschutzwald, welcher die darunter gelegenen Häuser und Strassen schütze. Die Walderhaltung sei durch das Bauvorhaben nicht gefährdet und die Waldbewirtschaftung sei weiterhin möglich. Somit könne dem Bauvorhaben zugestimmt werden. Die beantragte Ausnahmebewilligung für Bauten in Waldnähe könne mit Auflagen erteilt werden. Das AWN wies zudem auf die Haftungsregel gemäss Art. 27 KWaG hin.58 Mit Stellungnahme vom 23. November 2022 ergänzte das AWN Folgendes: