Der gesetzliche Waldabstand dient gesundheits- und forstpolizeilichen sowie landschaftsschützerischen Zielen. Die Bewohnerinnen und Bewohner waldnaher Bauten sollen gegen Schädigung durch Windwurf sowie gegen Schatten und Feuchtigkeit geschützt werden. Darüber hinaus schützt der Waldabstand den Wald vor Brandgefahr, sichert seine Wohlfahrts- und Erholungsfunktion, erhält ihn als Umweltfaktor und gewährt einen nicht zu schroffen Übergang zwischen Baugebiet und Waldlandschaft.