Die Baugruppe ist nicht nur aufgrund der Topografie und der L.________strasse deutlich vom Bauvorhaben abgesetzt. Es besteht auch eine klare räumliche Trennung zwischen der Baugruppe und den Bauparzellen, da sich dazwischen weitere Gebäude befinden (T.________ 1a, 2, 2a und 2b). Hinzu kommt, dass sich südlich der L.________strasse eine Grünzone mit zahlreichen Bäumen befindet und dementsprechend zwischen dem Bauvorhaben und der Baugruppe keine Sichtbeziehung besteht.47 Nach dem Gesagten erzielt das Bauvorhaben mit seiner Umgebung insgesamt eine gute Gesamtwirkung und ist in gestalterischer Hinsicht nicht zu beanstanden. Der Rüge des Beschwerdeführers ist nicht zu folgen.