Schliesslich befindet sich das Bauvorhaben selbst nicht in einem Ortsbildschutzgebiet und tangiert die südöstlich des Bauvorhabens liegende Baugruppe G (Sigriswil, T.________) mit einem schützenswerten Baudenkmal (T.________ 4) und zwei erhaltenswerten Baudenkmälern (T.________ 5 und 7) nicht. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des «X.________» nördlich der L.________strasse. Die Baugruppe G (Sigriswil, T.________) befindet sich demgegenüber südlich der L.________strasse und damit weiter unten am Hang. Die Baugruppe ist nicht nur aufgrund der Topografie und der L.________strasse deutlich vom Bauvorhaben abgesetzt.