Ferner sind rund um die Häuser 1, A und B Bepflanzungen vorgesehen. Durch die um die Häuser fliessende Bepflanzung, die gemeinsame Erschliessungsanlage und die Setzung der Häuser A und B wird das Haus 1 in die Aussenraumgestaltung mit eingebunden. Aufgrund der gemeinsamen Erschliessungsanlage werden unnötige Versiegelungen bei der Aussenraumgestaltung vermieden.44 In diesem Zusammenhang kann dem Beschwerdeführer nicht gefolgt werden, dass die Erschliessungsanlage mit zwei Einstellhallenausfahrten massiv sei, wie eine Betonwüste wirke und völlig untypisch sei für das Quartier, das überwiegend aus kleinen Mehrfamilienhäusern, Grünflächen und kleinen Zufahrtssträsschen bestehe.