Die Häuser A und B orientieren sich mit ihren grosszügigen, eingerückten Balkonen mit Holzgeländern an der bestehenden Bebauung. Wie die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 18. November 2022 nachvollziehbar ausgeführt hat, wirken die Häuser A und B aufgrund der seitlich eingerückten Balkone weniger wuchtig, als wenn die Balkone über die gesamte Fassadenlänge geführt würden. Dieser Effekt wird insbesondere dadurch verstärkt, dass die Balkone im Dachgeschoss etwas weiter eingerückt werden als jene im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss.42