Ohnehin ist weder dargetan noch ersichtlich, dass die Dachgestaltung mit Blick auf die bestehenden Bauten zu beanstanden wäre. Die bestehenden Gebäude verfügen über grosszügige Balkone mit Holzgeländern, die zum Teil über die gesamte Fassadenlänge führen (so z.B. auf der Parzelle Nr. V.________) oder seitlich leicht eingerückt sind (so z.B. auf den Parzellen Nrn. H.________ und W.________).41 Die Häuser A und B orientieren sich mit ihren grosszügigen, eingerückten Balkonen mit Holzgeländern an der bestehenden Bebauung.