den Vorgaben von Art. 413 Abs. 1 BR.38 Wie die bestehenden Häuser weisen die Häuser A und B Holzfassaden (mit Ausnahme des 1. Untergeschosses/Eingangsgeschoss und der hangseitigen Nordfassaden) und Satteldächer auf.39 Die Satteldächer sind mit einer Dachneigung von 18° geplant, die ost- und westseitigen Dachflächen haben dieselbe Neigung und sind symmetrisch gestaltet. Die Dachvorsprünge entsprechen den Vorgaben von Art. 415 Abs. 4 BR.40 Ohnehin ist weder dargetan noch ersichtlich, dass die Dachgestaltung mit Blick auf die bestehenden Bauten zu beanstanden wäre.