Des Weiteren übernehmen die Häuser A und B die Gestaltungselemente der bestehenden Gebäude in ihrer Umgebung und fügen sich gut darin ein. Die bestehenden Häuser sind allesamt südwärts, das heisst in Richtung Thunersee, orientiert. Die Häuser A und B übernehmen diese Orientierung, das heisst sie sind entsprechend mit der Hauptfassade senkrecht, d.h. mit der First parallel zur Falllinie des Hanges gestellt (vgl. Art. 412 Abs. 4 BR).35 Der Hanglage wird ausserdem mit einer entsprechenden Umgebungsgestaltung Rechnung getragen. Die Spiel- und Aufenthaltsfläche im Westen der Parzelle Nr. D.________ wird in das Gelände integriert.