Das Baureglement der Gemeinde Sigriswil lässt in der Wohnzone W2 eine Gebäudelänge von 20 m, eine Gebäudebreite von 18 m und eine Gesamthöhe von 12 m zu (vgl. Art. 212 Abs. 1 BR). Eine maximale Geschossflächenziffer ist im Baureglement nicht vorgesehen. Dementsprechend sind in der Wohnzone W2 grössere Bauvorhaben mit Mehrfamilienhäusern möglich. Die Häuser A und B halten die baupolizeilichen Masse und wie vorangehend aufgezeigt insbesondere die Grenz- und Gebäudeabstände ein. Die Zonenvorschriften lassen die entsprechende Ausnutzung der Bauparzellen zu. Einzig aufgrund der gewählten Dimensionen kann deshalb nicht von einem überdimensionierten Bauvorhaben gesprochen werden.