a) um die Mächtigkeit der an und für sich sorgfältig ausgebildeten Mehrfamilienhäuser zu brechen sind die Balkone wie ortsüblich seitlich eingerückt worden; die Schrankelemente, die die durchlaufenden Balkone mittig unterbrechen, sind angemessen zu materialisieren (Ergänzung zur Auflage D.10.1.b in unserem Amtsbericht vom 09. Juni 2022); b) […] c) das bestehende Wohnhaus wird gestalterisch besser eingebunden, die darum herum fliessenden versiegelten Aussenflächen wurden auf ein Minimum eingeschränkt.33