18/41 BVD 110/2023/197 minimieren. Als Auflage hielt die Gemeinde fest, alle Balkon- und Laubengeländer seien ohne jegliche Glaseinsätze (inkl. Acrylglas) und zu einem überwiegenden Teil in Holz auszuführen.32 Nachdem die Beschwerdegegnerin im Baubewilligungsverfahren eine Projektänderung eingereicht hatte, nahm die Gemeinde am 18. November 2022 erneut Stellung und führte aus: