c) In ihrem Amtsbericht vom 9. Juni 2022 verlangte die Gemeinde, um die Mächtigkeit der an und für sich sorgfältig ausgebildeten Mehrfamilienhäuser zu brechen, die über jeweils die ganzen Giebelseiten durchlaufenden Balkone einzurücken, insbesondere im Dachgeschoss. Das bestehende Wohnhaus sei nicht auszugrenzen, sondern mit geeigneten Mitteln gestalterisch einzubinden. Insbesondere seien die darum herum fliessenden versiegelten Aussenflächen wesentlich zu 30 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 9-10 N. 4a; BVR 2009 S. 329 E. 5.3, 2006 S. 491 E. 6.3.1 31 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 9-10 N. 15 mit Hinweisen