Die Beschwerdegegnerin erläutert, das bestehende Haus 1 werde in das Gesamtkonzept eingebettet. Die verschiedenen Grünräume zwischen den Bauten grenzten diese voneinander ab und gleichzeitig signalisiere die Stellung der Baukörper eine Zusammengehörigkeit. Die Umgebung sei insgesamt stark durchgrünt, auch wenn die Zufahrt zum Haus A relativ viel Platz beanspruche. Diesem Umstand sei mit einer sorgfältigen Gestaltung und Begrünung des Vorlandes Rechnung getragen worden. Dank der arealinternen Zufahrtsgestaltung sei zudem nur ein Strassenanschluss für die gesamte Überbauung erforderlich. Im Vergleich zu den umliegenden Gebäuden wiesen die Baukörper ähnliche Dimensionen auf.