Die Beschwerdegegnerin entgegnet, wie aus dem Situationsplan vom 1. Juni 2023 ersichtlich sei, halte das Haus A einen Abstand zur Landwirtschaftszone von 4 m ein. In ihrer Stellungnahme vom 19. Januar 2024 erklärt die Gemeinde, der Zonenabstand zur Landwirtschaftszone sei mit Blick auf die Pläne überall eingehalten.