Wie aus dem ÖREB-Kataster des Kantons Bern hervorgeht, wurden die Parzellen mittlerweile neu parzelliert. Das Haus 1 befindet sich auf der Parzelle Nr. E.________, die im Norden, Westen und Süden an die Parzelle Nr. D.________ und im Osten an die Parzelle Nr. B.________ grenzt. Die Parzelle Nr. D.________ stösst im Süden nach wie vor an die L.________strasse und im Westen teilweise an die Parzelle Nr. B.________ an. Letztere wiederum führt im Süden neu bis zur L.________strasse. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Neuparzellierung und die «faktische Zusammenlegung» der Parzellen Nrn. B.________, D.________ und E.________ gegen Treu und Glauben verstossen sollte.