Zudem habe die Gemeinde ausdrücklich verlangt, dass die Balkone nicht durchgehend verliefen, sondern seitlich eingerückt seien (vgl. den Amtsbericht der Gemeinde vom 9. Juni 2022). Dies habe im Anschluss zu einer Projektänderung geführt. Dank dem Einrücken sei sichergestellt, dass die Balkone nicht als Balkonfront, sondern als vorspringender Gebäudeteil wahrgenommen würden, auch wenn sich dieses Mass (um welches die Balkone einzurücken seien) nicht aus dem Baureglement selber ergebe.