Es handelt sich offensichtlich um ein Versehen, dass bei den Schnitten B-B und auf den 3-D Visualisierungen noch Dachflächenfenster ersichtlich sind. Bei der Anpassung der Projektpläne ging dies wohl vergessen. Dachflächenfenster sind damit – entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers – keine (mehr) geplant.