III.1.1 des angefochtenen Entscheids erwähnten 3-D Visualisierungen sind noch Dachflächenfenster oberhalb der Umkleide-Räume ersichtlich. Aus dem angefochtenen Entscheid geht hervor, dass die Beschwerdegegnerin am 10. August 2022 eine Projektänderung im Baubewilligungsverfahren einreichte (vgl. E. I.7. des angefochtenen Entscheids). Die Beschwerdegegnerin hat in ihrer Beschwerdeantwort bestätigt, dass sie mit der Projektänderung auf die ursprünglich geplanten Dachflächenfenster verzichtete. Es handelt sich offensichtlich um ein Versehen, dass bei den Schnitten B-B und auf den 3-D Visualisierungen noch Dachflächenfenster ersichtlich sind.