das Mass ihrer über die Fassadenflucht ragende Tiefe grössere Gebäudelänge und Gebäudebreite. Die Gemeinde scheint gemäss ihrer Stellungnahme vom 19. Januar 2024 die Balkone nicht hinzuzurechnen. Soweit lediglich von einer Fassadenlänge von 14 m auszugehen ist, dürfen die Quergiebel maximal 7 m lang sein. Bei einer Hinzurechnung der Balkone würde sich der zulässige Wert für die Quergiebel entsprechend vergrössern. Die Quergiebel sind mit je 6.52 m somit in jedem Fall weniger lang als die Hälfte der Fassadenlänge.