c) Die Häuser A und B haben auf der Ost- und der Westseite je einen Quergiebel. Die Quergiebel sind je 6.52 m lang.18 Die Ost- und Westseite der Häuser A und B sind auf dem Situationsplan vom 10. August 2022 / 1. Juni 2023 mit je 14 m vermasst. Dem Baureglement lässt sich nicht entnehmen, ob zur Fassadenlänge allenfalls auch die vorspringenden offenen Balkone auf der Südseite der Häuser A und B hinzuzurechnen sind. Gemäss Art. 212 Abs. 5 Bst. e erstes Lemma BR gelten bei offenen Balkonen, die einen Anteil von mehr als 50% des zugehörigen Fassadenabschnitts aufweisen, jedoch nicht mehr als 3 m über die Fassadenflucht hinausragen, eine um