Von der Oberkante des 1. Untergeschosses/Eingangsgeschosses bis zur Oberkante des Erdgeschosses sind es insgesamt 2.75 m. Die freiliegende Fassadenfläche bei den Südfassaden beträgt daher je 52.25 m2 (19 m x 2.75 m). Auch bei den Ostfassaden wird das Terrain abgegraben, jedoch nur von der südöstlichen Gebäudeecke bis vor Beginn der Kellerräume. An den Ostfassaden beträgt die freiliegende Fassadenfläche daher je 24.75 m2 (9 m x 2.75 m). Dasselbe gilt auch für die Westfassade. Massgebend ist dort die Länge von 8 m gemessen von der südwestlichen Gebäudeecke bis vor Beginn des Pelletlagers.