Dementsprechend sind sie nicht an die Gebäudelängen der Häuser A und B anzurechnen. Für das 1. Untergeschoss/Eingangsgeschoss ist somit von einer Gebäudelänge von je 19 m auszugehen. An den Südfassaden beider Häuser sind im Erdgeschoss, im 1. Obergeschoss und im Dachgeschoss Balkone mit Stauschränken geplant. Die Balkone inkl. Stauschränke sind insgesamt 16.6 m lang und 2.2 m tief. Im 1. Untergeschoss/Eingangsgeschoss sind keine Balkone, sondern Sitzplätze mit Stauschränken vorgesehen.16 Die Sitzplätze mit Stauschränken sind nicht zur Länge des 1. Untergeschosses/Eingangsgeschosses hinzuzurechnen.