c) Die Häuser A und B sind auf dem Situationsplan vom 10. August 2022 / 1. Juni 2023 je mit einer Länge von 19 m und je einer Breite von 14 m vermasst. Bei beiden Häusern ist im 1. Untergeschoss/Eingangsgeschoss bei der nordwestlichen Gebäudeecke je ein 3.5 m breites, geschlossenes Pelletlager vorgesehen.15 Gemäss Art. 4 BMBV sind Anbauten mit einem anderen Gebäude zusammengebaut, überschreiten in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht und enthalten nur Nebennutzflächen. Gemäss Art. 212 Abs. 5 Bst. a BR dürfen An- und Kleinbauten eine Grundfläche von maximal 60 m2 und eine Fassadenhöhe traufseitig von maximal 4 m aufweisen.