c) Das Rechtsamt nahm den Werkleitungsplan vom 6. Juni 2024 mit Verfügung vom 8. August 2024 als Projektänderung im Sinne von Art. 43 Abs. 3 BewD entgegen. Die Projektänderung wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt und sie erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Die Projektänderung betrifft lediglich die Werkleitungen. Der Werkleitungsplan vom 6. Juni 2024 hat den mit Gesamtentscheid vom 21. November 2023 bewilligten Werkleitungsplan vom 1. Juni 2023 ersetzt. Die weiteren mit Gesamtentscheid vom 21. November 2023 bewilligten Pläne sind demgegenüber nach wie vor Verfahrensgegenstand.