a) Die Beschwerdegegnerin reichte mit Stellungnahme vom 31. Juli 2024 eine Projektänderung im Beschwerdeverfahren ein (Werkleitungsplan vom 6. Juni 2024). Sie erklärt, das Haus 1 sei insbesondere via die Parzellen Nrn. I.________ und H.________ erschlossen. Die Beschwerdegegnerin habe sich dafür entschlossen, das Schmutzwasser an diese bestehende Leitung anzuschliessen. Dies erfordere einen Pumpschacht auf der Parzelle Nr. B.________. Das Regenwasser werde neu etwas weiter westlich auf der Parzelle Nr. B.________ durchgeführt als ursprünglich geplant und dann direkt via Strasse zum Kontrollschacht KNO 48565 geleitet.