Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde konkret geltend, die Gefährdung des Bauprojekts durch Hangmuren und deren Auswirkungen auf die umliegenden Gebäude seien von der Vorinstanz und der kantonalen Fachstelle insgesamt unterschätzt worden und hierzu sei ein weiteres geologisches Fachgutachten erforderlich. Die kantonale Fachstelle habe in ihrem Gutachten zu wenig berücksichtigt, dass es in der näheren Umgebung bereits mehrfach zu Murgängen gekommen sei und aufgrund der klimatischen Veränderungen zu erwarten sei, dass solche Ereignisse künftig zunehmen würden.