Die Gemeinde reichte betreffend den Werkleitungsplan vom 6. Juni 2024 am 13. August 2024 einen Fachbericht Gewässerschutz ein. Im Übrigen verzichtete sie auf Schlussbemerkungen. Die Beschwerdegegnerin reichte am 26. August 2024 Schlussbemerkungen und die Kostennote ein. Der Beschwerdeführer reichte am 29. August 2024 Schlussbemerkungen und die Kostennote ein. Das AWN nahm mit Amtsbericht vom 3. September 2024 Stellung. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen