2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 21. Dezember 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 21. November 2023 und die Erteilung des Bauabschlags, eventualiter die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 21. November 2023 und die Rückweisung an die Vorinstanz.