der Parzelle Nr. B.________ weist acht Wohneinheiten und 12 Einstellhallenplätze auf. Die Häuser A und B, deren Einstellhallen und das Haus 1 sind über den gleichen Strassenanschluss von der L.________strasse aus erreichbar. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Am 10. August 2022 und am 1. Juni 2023 reichte die Beschwerdegegnerin Projektänderungen ein. Mit Gesamtentscheid vom 21. November 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Baubewilligung sowie Ausnahmebewilligungen für Bauten und Anlagen in Waldnähe und die Unterschreitung des Strassenabstandes.