1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Ziffer 3.2 des Dispositivs der Abschreibungsverfügung der Stadt Biel/Bienne vom 6. Dezember 2023 wird bestätigt. Die Kosten des Baubewilligungsverfahrens von CHF 470.– bleiben somit der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Stadt Biel/Bienne zuständig. 2. Die Verfahrenskosten für vorliegendes Beschwerdeverfahren von CHF 600.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung