4/6 BVD 110/2023/193 3. Ergebnis und Kosten des Beschwerdeverfahrens a) Nach dem Gesagten hat die Stadt Biel/Bienne den angefallenen Aufwand im Baubewilligungsverfahren korrekt verrechnet und zu Recht der Beschwerdeführerin auferlegt. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen. Die in der Abschreibungsverfügung vom 6. Dezember 2023 festgesetzten und der Beschwerdeführerin auferlegten Gebühren in der Höhe von CHF 470.– sind zu bestätigen.