Mit der zweiten Eingabe verzichtete sie auf diese Reklamentafeln an den Fassaden und beantragte stattdessen zwei weitere Leuchtkästen oberhalb der Markise.17 Das eingereichte Baugesuch ging damit erheblich über den Ersatz einer bewilligten Reklame und damit über den mutmasslichen Inhalt der Anfrage der Beschwerdeführerin vom 25. April 2023 hinaus. Auch deswegen vermag die Beschwerdeführerin nichts für sich aus dem Vorbringen der erhaltenen «Falschinformation» seitens der Stadtplanung Biel abzuleiten.