Abgesehen davon beinhaltete das von der Beschwerdeführerin am 20. Juli 2023 eingereichte und am 16. November 2023 erheblich veränderte Baugesuch wesentlich mehr als den Ersatz einer bereits bewilligten Leuchtreklame. So beantragte die Beschwerdeführerin mit der ersten Eingabe ihres Baugesuchs neben dem Ersatz des bestehenden Leuchtkastens drei neue Reklametafeln an den Fassaden im 2. Obergeschoss. Mit der zweiten Eingabe verzichtete sie auf diese Reklamentafeln an den Fassaden und beantragte stattdessen zwei weitere Leuchtkästen oberhalb der Markise.17