Diese seien im Formular eBau zu löschen und das Formular sei erneut einzureichen. Daraufhin reichte die Beschwerdeführerin neue Unterlagen ein und ersuchte neben dem Ersatz des bestehenden Leuchtkastens anstelle der genannten Reklametafeln neu um die Bewilligung für zwei neue Leuchtreklamen auf der Markise. Die Baubewilligungsbehörde unterzog die neuen Unterlagen wiederum einer vorläufigen Prüfung und teilte der Beschwerdeführerin mit, dass die Leuchtkästen nur unter der Markise bewilligungsfähig seien. Sie forderte die Beschwerdeführerin wiederum auf, die Pläne entsprechend anzupassen.