a) Die Beschwerdeführerin beantragt die Aufhebung der durch die Stadt Biel/Bienne erhobenen Gebühr von CHF 470.–. Sie macht geltend, dass entgegen einer früheren Auskunft seitens der Stadtplanung Biel für das Ersetzen von Reklamen kein Baugesuch erforderlich gewesen wäre. Es seien demnach unnötige Kosten generiert worden, welche aufgrund einer «Falschinformation» der Stadtplanung Biel entstanden seien. Sie sei nicht bereit, diese Kosten zu tragen.