2. Gegen diese Abschreibungsverfügung vom 6. Dezember 2023 reichte die Beschwerdeführerin am 15. Dezember 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung der darin erhobenen Gebühren von CHF 470.–. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,5 forderte die Stadt Biel/Bienne zu einer Stellungnahme auf und holte die Vorakten ein. Mit Beschwerdeantwort vom 17. Januar 2024 beantragt die Stadt Biel/Bienne die Abweisung der Beschwerde und die vollumfängliche Bestätigung ihrer Abschreibungsverfügung vom 6. Dezember 2023.