Am 6. Dezember 2023 zog die Beschwerdeführerin das Baugesuch nach Rücksprache mit der Stadtplanung Biel zurück und teilte dieser mit, dass nur die bestehende Reklame ersetzt werden solle.4 Mit Abschreibungsverfügung vom 6. Dezember 2023 schrieb die Stadtplanung Biel das Baugesuch sodann als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis ab und auferlegte der Beschwerdeführerin die Verfahrenskosten. 1 Vgl. das entsprechende Schreiben vom 9. August 2023, in den Vorakten, pag. 23 f. 2 Vgl. das Baubewilligungsgesuch im eBau vom 8. November 2023, eingegangen bei der Stadtplanung Biel am 16. No-