Am 16. November 2023 reichte die Beschwerdeführerin neue Unterlagen bei der Stadtplanung Biel ein. Die Beschwerdeführerin ersuchte nun um die Bewilligung für zwei neue Leuchtreklamen auf der Markise sowie den Ersatz des bestehenden Leuchtkastens.2 Mit Schreiben vom 16. November 2023 teilte die Stadtplanung Biel der Beschwerdeführerin mit, Firmenanschriften in Form von Leuchtkästen könnten nur unter den Markisen bewilligt werden.3 Am 6. Dezember 2023 zog die Beschwerdeführerin das Baugesuch nach Rücksprache mit der Stadtplanung Biel zurück und teilte dieser mit, dass nur die bestehende Reklame ersetzt werden