Darin ersuchte sie um eine Bewilligung für das Installieren mehrerer Reklameelemente. Mit Schreiben vom 9. August 2023 teilte die Stadtplanung Biel der Beschwerdeführerin mit, die geplanten Tafeln an der Fassade im 2. Obergeschoss seien nicht bewilligungsfähig.1 Ausserdem forderte sie die Beschwerdeführerin auf, die Standorte der Reklamen im Situationsplan vermasst einzutragen und diesen von der Bauherrschaft und den Projektverfassern unterzeichnen zu lassen. Am 16. November 2023 reichte die Beschwerdeführerin neue Unterlagen bei der Stadtplanung Biel ein.