3/8 BVD 110/2023/18 Dreiecksverglasung. Wegen der hohen Temperaturen im Sommer benötige sie zusätzlich einen Sonnenstore für die Beschattung der Westachse. b) Die Gemeinde beantragt, auf die Beschwerde in diesem Punkt nicht einzutreten, da kein Rechtschutzinteresse bestehe. Eventuell sei die Beschwerde abzuweisen.