Zudem gab sie der Beschwerdeführerin Kenntnis von den Rechtsverwahrungen, zum einen von neun Miteigentümerinnen und Miteigentümer betreffend Genehmigung der Änderung durch die Miteigentümerversammlung, zum anderen von einer Nachbarin und einem Nachbarn betreffend Unterhalt der gesamten Metallkonstruktion. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 7. Februar 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt eine Korrektur des Textes bezüglich der Benennung der Bauteile im angefochtenen Entscheid. Zudem erhebt sie Beschwerde gegen die Rechtsverwahrung der nicht namentlich genannten Miteigentümerinnen und Miteigentümer.